Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
Digitales-AgrarPortal
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Testportal
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Aktuelles
Überblick
Fluthilfe
Hochwasser FAQ
Coronavirus FAQ
Begasung TRGS 512
Fach- und Sachkunde
Kontakt für Begasungsvorgänge
Rechtliche Grundlagen
Zuständigkeiten für Begasungsvorgänge
Ernährung
Gartenbau
Landentwicklung
Landwirtschaft
Schule
Weinbau
EULLE-Maßnahmen M01
Akkreditierte Laborverfahren
Fachportale
Aus- und Fortbildung
Berufsbildene Schulen Agrarwirtschaft
Kombiniert-Studieren
Fortbildung
Arbeitgeber Landentwicklung
Konditionalität
LEA Agrarförderung
Bodenerosion
Tiergenetische Ressourcen
Ernährung und Garten
Fachzentrum Ernährung
Fachzentrum Ernährung
Ernährungsberatung
Seniorenernährung
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung
Gartenakademie
GQS Hof-Check
Investitionsförderung
Ländlicher Raum
Akademie ländlicher Raum
Landentwicklung
ELER-EULLE
Mittelrheinkirschen
Pflanze
Agrarumwelt
Biodiversität
Boden
Düngung
Gartenbau
Gemüsebau
Grünland - Futterbau
Nachwachsende Rohstoffe
Obstbau
Ökolandbau
Partnerbetrieb Naturschutz
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde - Pflanzenschutz
Streuobst
Wasserschutzberatung
Zierpflanzenbau
Tier
Bienenkunde
Tierhaltung
Wein
Weinbau
Oenologie
Weinmarketing
Staatsweingüter
Domäne Oppenheim
SWG Bad Kreuznach
Lehr- und Versuchsweingut DLR Mosel
SWG Neustadt
Wetter
Dienstleistungszentren
Westerwald-Osteifel
Eifel
Rheinpfalz
Mosel
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Westpfalz
Termine
nach Datum
nach Schwerpunkt
nach DLR
DLR Eifel
DLR Mosel
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
DLR Rheinpfalz
DLR Westerwald-Osteifel
DLR Westpfalz
Weiterbildungsportal RLP
Über uns
SERVICE
Stellenangebote
Adressbuch
Organigramm
Suchanfrage
Folgen Sie uns
Youtube
RSS Feed
Geodienste
----------
Elektronische Kommunikation
Newsletter An- und Abmeldung
Login
DAP-Plattform
Webmail
Schule
IMSY-WEB
Themen für Mitglieder
vmenu1_looooi1.1.1#
vmenu1_ul1.1.1#
©DLR
Jakobs-Kreuzkraut – Was tun, wenn das Kraut zum Problem wird?
Startseite
Aktuelles
Überblick
Jakobs-Kreuzkraut – Was tun, wenn das Kraut zum Problem wird?. In diesem Jahr ist Jakobs-Kreuzkraut vielerorts zu einem Problem geworden. Wegen der hohen Vermehrungsrate muss ein Abblühen bzw. Aussamen unbedingt verhindert werden. Einzelpflanzen lassen sich bei feuchten Bodenverhältnissen ab Blühbeginn ohne große Kraftanstrengung ausreißen, hierbei sollten unbedingt Handschuhe getragen werden. Vorbeugend sollten an den angrenzenden Wegrändern und Böschungen vorhandene Blütenstände ebenfalls entfernt werden. Die ausgerissenen Pflanzen müssen von der Fläche entfernt und entsorgt werden. Versuche zeigen allerdings, dass ca. 50% der Pflanzen aus abgerissenen Wurzeln wieder austreiben. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist zudem nicht hundertprozentig gegeben, da der Anwender sehr junge Pflanzen leicht übersieht. Bei großen Flächen und hohen Bestandsdichten muss das Aussamen durch Mähen oder Mulchen zu Blühbeginn verhindert werden. Mulchversuche am DLR Eifel zeigen, dass die niedrigste Wiederaustriebrate von Jakobs-Kreuzkraut Pflanzen bei Mulchen zu Blühbeginn erreicht wird. Ein deutlicher Rückgang der Jakobs-Kreuzkrautpflanzen konnte durch die Düngung mit NPK (15-15-15) erreicht werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen ist eine schnelle Reduzierung des Jakobs-Kreuzkrautbesatzes allerdings nicht möglich. Chemisch kann Jakobs-Kreuzkraut mit 1,5 – 2,0 l /ha Simplex im Rosettenstadium bei einer Wuchshöhe von ca. 5 – 15 cm des Jakobs-Kreuzkrautes bekämpft werden. Aufgrund der Anwendungsauflagen hat die Herbstbehandlung Vorteile gegenüber der Frühjahrsbehandlung, da Simplex nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden darf. Eine Schnittnutzung nach der Anwendung ist nicht zulässig. Auch im Frühjahr ist eine Bekämpfung mit Simplex 1,5 – 2,0 l /ha im Rosettenstadium bei ca. 5 – 15 cm Wuchshöhe des Jakobs-Kreuzkrautes möglich. Jahreszeitlich wird dieses Entwicklungsstadium etwa Ende April bis Anfang Mai erreicht. Die Behandlung zu diesem Termin ist sehr effektiv. Wird erst im Knospenstadium bekämpft, kommt die Pflanze zwar nicht mehr zur Blüte, bleibt jedoch sonst weitgehend erhalten. Achtung: Leguminosen im Bestand werden von Simplex ebenfalls abgetötet. Auch ist eine Einzelpflanzenbekämpfung mit Simplex möglich. Diese schont die Leguminosen im Bestand. Allerdings hat die Einzelpflanzenbekämpfung oft keine hundertprozentige Wirksamkeit, da die Jungpflanzen leicht vom Anwender übersehen werden können. Die folgenden Anwendungsauflagen von Simplex sind zu beachten: Nur auf Dauerweide oder nach dem letzten Schnitt Wirtschaftsdünger und Futter von behandelten Flächen bleiben im eigenen Betrieb Wirtschaftsdünger aus Futter von behandelten Flächen nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachbauen. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüse innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung Bei Fragen zu Jakobs-Kreuzkraut auf Vertragsnaturschutzflächen kontaktieren Sie Ihren Vertragsnaturschutz Berater. Weitere Informationen sind in den Versuchsberichten zusammengefasst Zur Broschüre „Giftpflanzen im Grünland“.
Direkt zu
Bodenordnungsverfahren
Düngeverordnung
eAntrag
EULLE-Maßnahmen M01
Investitionsförderung
Gefährdete Gebiete nach Landesdüngeverordnung
Meldeportal
Reifemessung
Sachkunde
Warndienste / Wetter
Wasserschutzberatung
GeoBox-Infrastruktur
Digitales Agrarportal
Viewer
^
Nach oben
Kontakt
Datenschutz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
Impressum
Transparenzgesetz
www.mwvlw.rlp.de
Suche wird ausgeführt